Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO 2002§ 5 Zustellungen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/5#abs-1 (1) Die in diesem Gesetz vorgeschriebenen Zustellungen werden ausgeführt
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/5#abs-2 (2) Die Zustellung nach Absatz 1 Nr. 3 kann auch durch einen Soldaten ausgeführt werden. Die öffentliche Zustellung wird auf Antrag des Wehrdisziplinaranwalts von dem Vorsitzenden der Truppendienstkammer bewilligt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/5#abs-3 (3) Hat der Empfangsberechtigte ein Schriftstück nachweislich erhalten, gilt es spätestens zu diesem Zeitpunkt als zugestellt.
Wird zitiert von 27 Entscheidungen zu § 5 WDO 2002 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 30.11.2009 – 1 WNB 2.09Zitiert von 8
- BVerwG, 29.06.2023 – 1 WB 46.21Unzulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung wegen Versäumung der Antragsfrist im Wehrbeschwerdeverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- Truppendienstgericht Süd, 24.11.2022 – TDG S 5 VL 19/22
- BVerwG, 18.04.2011 – 2 WDB 4.11Zitiert von 2
- BVerwG, 03.03.2023 – 2 WDB 12/22Erfolgreiche Beschwerde gegen die Einstellung eines gerichtlichen DisziplinarverfahrensZitiert von 1
- BVerwG, 23.02.2010 – 1 WB 34.09Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 13.03.2023 – 2 WNB 5/22Erfolglose Grundsatz-, Divergenz- und Verfahrensrüge; Darlegungsanforderungen
- BVerwG, 30.09.2021 – 1 WB 6.21Wehrbeschwerdeverfahren; Unzulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung wegen Versäumung der Antragsfrist Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 27.08.2021 – 1 WNB 4.21Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde mangels prozessordnungsgemäßer Darlegung der Zulassungsgründe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 WDO 2002 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.